Das Wahlgrab
Auf dem Friedhof wird zwischen zwei verschiedenen Grabarten unterschieden. Dem Reihengrab und dem Wahlgrab. Entscheiden Sie sich für die günstigere Variante – das Reihengrab, so bekommen Sie einfach das nächste freie Grab in einer Reihe.
Was ist ein Wahlgrab?
Wahlgräber können für bis zu vier Personen gepachtet werden. Daher eignen sich Wahlgräber besonders, wenn die Grabstelle in der Zukunft als Familiengrab genutzt werden soll. Die Stelle für das Wahlgrab können Sie sich außerdem selbst auf dem Friedhof aussuchen.
Was versteht man unter der Ruhezeit bei einem Wahlgrab?
Unter „Ruhezeit“ versteht man die Wartezeit, die verstreichen muss, bevor ein Grab neu vergeben werden darf. Die Ruhezeiten für Gräber sind vorgeschrieben und für Wahlgräber die gleichen, wie für Reihengräber. Die einzigen Bestattungsarten, bei denen keine Ruhezeiten vorgeschrieben sind, sind die See- und die Luftbestattung.
Wie lange dauert die Ruhezeit bei einem Wahlgrab?
Die Länge der Ruhezeiten ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich und hängt von der Bodenbeschaffenheit des Friedhofs ab. Auf den meisten Friedhöfen gilt eine Ruhezeit von 20 bis 30 Jahren ab dem Zeitpunkt der letzten Beisetzung. Gerade dieser letzte Punkt ist wichtig, denn, wenn es sich bei der Grabstelle um ein Familiengrab handelt, gilt die Ruhezeit ab dem Zeitpunkt der letzten Bestattung. Das hat zur Folge, dass Sie möglicherweise die Grabnutzungsrechte für Ihr Wahlgrab verlängern müssen.
Gestaltung des Wahlgrabes
In der Regel sind Sie bei der Gestaltung eines Wahlgrabes freier, als bei der eines Reihengrabes. So können Sie im Vorfeld im Rahmen der Bestattungsvorsorge oder für einen verstorbenen Angehörigen nicht nur das Grab selbst aussuchen sondern haben auch in Fragen der Grabbepflanzung und Gestaltung mehr Auswahlmöglichkeiten. Bei Reihengräbern hingegen ist auch die Form des Grabsteines manchmal vorgeschrieben.
Kosten für ein Wahlgrab
Die Kosten für ein Wahlgrab variieren zwischen den einzelnen Friedhöfen, auch die Größe des Wahlgrabes spielt natürlich eine Rolle. Im Durchschnitt fallen für die gesamte Ruhezeit Gebühren von 1.300 – 2.700 Euro für ein Einzelwahlgrab und 2.900 – 5.400 Euro für ein Doppelwahlgrab an.